Damit die straßenrechtlichen Bestimmungen ihre Anwendung finden, muss öffentlicher Verkehrsraum vorhanden sein. Diesen unterscheidet man zwischen rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum und tatsächlich-öffentlichen Verkehrsraum.
Nur die oben genannten Verkehrsräume sind von polizeilicher Relevanz. Die Straßenverkehrsvorschriften finden auf dem sogenannten "Nicht-öffentlichen Verkehrsraum" keine Anwendung.
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