Rechtlich-öffentlicher Verkehrsraum

Öffentlich im Sinne des Straßenrecht sind alle Straßen, Wege und Plätze, die nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Verkehr gewidmet sind.

Erkennbar an ihrer Benamung oder Klassifizierung

Map

Straßennamen

Straßennamen dienen der Orientierung oder spiegeln historische Vorgänge. Sie sind Abdruck einer Mentalität und Ausdruck des kulturellen Gedächtnisses einer Stadt. Sie können von den Herrschenden verordnet sein oder – wie die Straßennamen aus dem Mittelalter – einfach als Abbilder des Sehens entstanden sein.(1
Straßennamen sind in einer Gemeinde einmalig und in der Regel eindeutig. Es kommt also eher nicht vor, dass in einer Gemeinde zweimal die "Peterstraße" vorhanden ist. Ein weiterer Grundsatz ist auch die Richtungsweisung bei der Namensgebung. Die Kölner Straße in Bonn führt demzufolge nach Köln und heißt im Verlauf in Köln dann Bonner Straße.
Ebenso wird bei der Namensgebung auf eine soziale Wertigkeit geachtet. Beleidigende oder diskriminierende Namen wie "Platz der Arbeitslosen", "Hartz-IV-Allee", "Deppenweg" oder "Idiotenstraße" wird man in Deutschland nicht finden.
Eine Ausnahme bei der Namensgebung findet man in dem Quadradviertel in Mannheim.

Klassifizierung

Straßen des Bundes

Bei der Klassifizierung unterscheidet man Bundesautobahnen (BAB), Bundesstraßen (B), Landstraßen (L), Kreisstraßen (K), Gemeindestraßen und sonstige Straßen.
Die BAB und B bilden die Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) und dienen dem überregionalen Fernverkehr. Es sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu diesem bestimmt sind. In der geschlossenen Ortslage gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen (Zufahrtsstraßen zu den Autobahnen / Bundesstraßen).
Bundesautobahnen sind Bundesfernstraßen, die nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind, dass sie frei von höhengleichen Kreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderen Anschlussstellen ausgestattet sind. Die Namensgebung der BAB unterliegt seit 1975 einem System: Je höher die Zahl, desto niedriger der Verkehr. Aufgrund dieser Namensgebung zählt der Kölner Autobahnring mit den BAB 1,3,4 zu der mit der höchsten Verkehrsdichte. Weiterhin führen ungerade BAB-Zahlen von Nord nach Süd und gerade BAB-Zahlen von West nach Ost. Die A7, mit 948km die längste Autobahn, führt von Handewitt (Schleswig-Holstein) nach Füssen (Bayern). Die A2 beginnt in Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) und endet 486km später am Berliner Ring (A10). Zu den kürzesten Autbahnen zählen die BAB 252 und 255 in Hamburg mit jeweils 2km(2. Träger der BAB ist alleine der Bund. Bei Bundesstraßen ist neben dem Bund auch eine Kommune der Träger(3.

Straßen des Landes

Landstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstige Straßen haben den Bedürfnissen des regionalen bis hin zum innerörtlichen Verkehr zu entsprechen.
Landstraßen verhalten sich hierbei ähnlich den Bundesstraßen und sind überwiegend für den Durchgangsverkehr bestimmt. Kreisstraßen verbinden innerhalb eines Landkreises benachbarte Kreisstädte und kreisfreie Städte miteinander oder verbinden die Gemeinde mit einer Bundes- Landesstraße. Gemeindestraßen sind die innerörtlichen Straßen. Unter sonstige Straßen fallen Geh- und Radwege, soweit sie nicht zu einer Straße gehören (selbständige Geh- und Radwege), und Straßen, die nicht von einer Gebietskörperschaft dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Ihre gesetzliche Verankerung finden sich in den Landesgesetzen der einzelnen Länder(4.

Map

Beschränkung von Straßen

Der Gebrauch der Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch). Auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht kein Rechtsanspruch. Der Gebrauch von öffentlich-rechlichen Verkehrsraum ist für jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht kein Rechtsanspruch. In diesem Rahmen hat der fließende Verkehr den Vorrang vor dem ruhenden Verkehr. Der Gemeingebrauch kann jedoch beschränkt werden, wenn dies wegen des baulichen Zustandes zur Vermeidung außerordentlicher Schäden an der Straße oder für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs notwendig ist.(5 Diese Abschnitte sind durch Verkehrszeichen geregelt. Diese Verkehrszeichen finden sich in der StVO Anlage 2 Abschnitt 6 (Verkehrsverbote) wieder und sind als Zeichen 250ff niedergeschrieben.
Gemeingebrauch liegt nicht vor, wenn der Gemeingebrauch anderer ausgeschlossen oder mehr als unvermeidbar beschränkt oder die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt wird.

Tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum

Sind alle Verkehrsräume, auf denen ohne Rücksicht auf eine verwaltungsrechltiche Widmung oder Eigentumsverhältnisse (Privatgrundstück) auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch einen unbestimmten Personenkreis zugelassen ist und tatsächlicher Verkehr statt findet(6. Privatgrundstücke, sofern die von jedem Befahren werden kann und auch Parkplätze.


Öffentlicher Verkehrsraum ist gegeben, wenn die Benutzung der in Rede stehenden Fläche zu Verkehrszwecken für jedermann oder eine allgemein bestimmte Personengruppe dauernd oder zweitweise möglich ist und nicht nur gelegentlich von diesen benutzt wird.
Charakteristisch für die Benutzung durch uneingeschränkt jedermann oder eingeschränkt eine allgemein bestimmte Personengruppe (z.B. Anliegerverkehr, Firmenkunden, Kino-/Supermarktbesucher) ist die individuelle Unbestimmtheit und der häufige Wechsel der Benutzer(7.

Ob eine Verkehrsfläche zum tatsächlich-öffentlich Verkehrsraum gehört, kommt nicht auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten an, sondern auf die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Umstände (Beschilderung, Absperrung, isolierte Lage), letzlich auf die tatsächliche Zugangsmöglichkeit für die Allgemeinheit.(8

Nicht-öffentlicher Verkehrsraum

Er umfasst alle privaten Verkehrsflächen, auf denen der Verfügungsberechtigte bewusst nur einen bestimmten Personenkreis zulässt oder diesen vorhalten will. In Abgrenzung zu einer unbestimmten Personengruppe ist eine sachliche oder persönliche Beziehung zueinander (Hauseinfahrt, Werksgelände). Auch durch eine gelegentliche unbefugte Benutzung ändert sich dabei nichts(9.




1) Marion Werner: Vom Adolf-Hitler-Platz zum Ebertplatz – Eine Kulturgeschichte der Kölner Straßennamen seit 1933.
2) Quelle: www.autobahn-online.de am 13.04.2012.
3) Bundesstraßengesetz (FStrG) §5 (in der Dateiliste vorhanden)
4) Landesstraßengesetz für RLP ist das Landesstraßengesetz (LStrG) (in der Dateiliste vorhanden).
4) Vgl. §34, 35 Landesstraßengesetz.
6) BGH NZV 1998, 418; BGH DAR 2004, 529
7) Hentschel/König/Dauer, Rn. 14 zu §1 StVO; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, RN. 6 zu §1 StVO; PVT 1997, 213.
8) Hentschel/König/Dauer, Rn. 14 zu §1 StVO; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, RN. 6 zu §1 StVO.
9) Burmann/Heß/Jahnke/Janker, RN. 10 zu §1 StVO.